Arbeitsstunden-Regelung
Für alle aktiven Mitglieder ab 16 Jahre bis zum 65. Geburtstag besteht eine Verpflichtung zum Arbeitseinsatz (Stichtag 1.Mai des laufenden Jahres).
- Neu ab 2020: Von jedem aktiven Mitglied müssen nur noch 6 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr geleistet werden (bis 2019: 10 Stunden)
- Neumitglieder müssen im ersten Beitrittsjahr keine Arbeitsstunden leisten. Ab dem zweiten Mitgliedsjahr gelten die auf der Homepage aufgeführten Jahresbeiträge und die zu leistenden Arbeitsstunden.
- Termine für Arbeitseinsätze werden im Gemeindeblatt, auf der Homepage und per E-Mail rechtzeitig bekanntgegeben.
- Die Verantwortung über den Nachweis und die Meldung von Arbeitsstunden an den Vorstand des TCH liegt beim Mitglied.
- Neu ab 2020: Arbeitsstunden, welche bis zum 31.12. des laufenden Jahres vom Mitglied nicht nachgewiesen sind, werden mit 15,- € pro Arbeitsstunde berechnet und zusammen mit dem Jahresbeitrag eingezogen (bis 2019: 10€).
- Arbeitseinsätze außerhalb der festgelegten Termine müssen rechtzeitig vor Beginn des Arbeitseinsatzes mit dem entsprechenden Vorstandsmitglied abgesprochen werden.
- Der Arbeitseinsatz kann erst nach Genehmigung durch ein Vorstandsmitglied angetreten werden.
- Für nicht abgesprochene Arbeitseinsätze kann keine Vergütung erfolgen.
- Die Meldung von geleisteten Arbeitsstunden erfolgt über das Online-Meldeformular auf unserer Homepage an den Vorstand des TCH.
Möglichkeiten zur Ableistung von Arbeitsstunden
Möglichkeiten | Anrechenbar je Einsatz |
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Bewirtung (z.B. Saisonstart, Erlebnistag, Meisterschaften) | nach Aufwand |
Bewirtung am Freitagabend | 4 Stunden |
Bewirtung bei Jugend-Verbandsspielen (Heimspiele) | 2 Stunden |
Fahrdienst bei Auswärtsspielen (Jugend) | 2 Stunden |
Kuchen- oder Salatspende | 1 Stunde |
Arbeitseinsatz auf der Anlage | nach Aufwand |