Arbeitsstunden-Regelung

Für alle aktiven Mitglieder ab 16 Jahre (Stichtag 1.Mai des laufenden Jahres) bis zum 65. Geburtstag besteht eine Verpflichtung zum Arbeitseinsatz.

  • Neu ab 2020: Von jedem aktiven Mitglied müssen nur noch 6 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr geleistet werden (bis 2019: 10 Stunden)
  • Neumitglieder müssen im ersten Beitrittsjahr keine Arbeitsstunden leisten. Ab dem zweiten Mitgliedsjahr gelten die auf der Homepage aufgeführten Jahresbeiträge und die zu leistenden Arbeitsstunden.
  • Termine für Arbeitseinsätze werden im Gemeindeblatt, auf der Homepage und per E-Mail rechtzeitig bekanntgegeben.
  • Die Verantwortung über den Nachweis und die Meldung von Arbeitsstunden an den Vorstand des TCH liegt beim Mitglied.
  • Neu ab 2020: Arbeitsstunden, welche bis zum 31.12. des laufenden Jahres vom Mitglied nicht nachgewiesen sind, werden mit 15,- € pro Arbeitsstunde berechnet und zusammen mit dem Jahresbeitrag eingezogen (bis 2019: 10€).
  • Arbeitseinsätze außerhalb der festgelegten Termine müssen rechtzeitig vor Beginn des Arbeitseinsatzes mit dem entsprechenden Vorstandsmitglied abgesprochen werden.
  • Der Arbeitseinsatz kann erst nach Genehmigung durch ein Vorstandsmitglied angetreten werden.
  • Für nicht abgesprochene Arbeitseinsätze kann keine Vergütung erfolgen.
  • Die Meldung von geleisteten Arbeitsstunden erfolgt über das Online-Meldeformular auf unserer Homepage an den Vorstand des TCH.

Möglichkeiten zur Ableistung von Arbeitsstunden

MöglichkeitenAnrechenbar
je Einsatz
Bewirtung
(z.B. Saisonstart, Erlebnistag, Meisterschaften)
nach Aufwand
Bewirtung am Freitagabend4 Stunden
Bewirtung bei Jugend-Verbandsspielen (Heimspiele)2 Stunden
Fahrdienst bei Auswärtsspielen (Jugend)2 Stunden
Kuchen- oder Salatspende1 Stunde
Arbeitseinsatz auf der Anlagenach Aufwand